|
Für
Spenden an unsere
Kirchengemeinden oder
für über uns weiterzuleitende Spenden erkennt das Finanzamt bis zu einem Betrag
von 200 € den Überweisungsbeleg oder Kontoauszug als Zuwendungsbescheinigung an.
Für Spenden, die
diesen Betrag übersteigen, erhalten Sie von uns automatisch eine
Zuwendungsbestätigung.
(Wichtig: Namen und Adresse angeben!)
Wir garantieren Ihnen, dass Ihre
Spenden von uns in voller Höhe für den angegeben Verwendungszweck weitergeleitet
werden. Kein Abzug für Verwaltung. Das ist nicht bei allen Organisationen so.
Informationen zum so genannten Spendensiegel erhalten Sie
hier. |